Warum bei „Stillen Haus?“ Heinrich Stiel war Wassermeister und wohnte gleich nebenan. Daher der Name. Zu den im namentlich überlieferten Wassermeistern zählte auch Gert Nüthen. Gert war seinem Vater in diesem Amt gefolgt. Er stand bald in dem Ruf, mit dem Teufel im Bunde zu sein. Wegen des Vorwurfs als „leichtfertige Person Unzucht getrieben“ zu haben, wurde er inhaftiert. Gert konnte jedoch aus dem Gefängnis fliehen.
Mit Gert verschwand aber zugleich der Wassermeister aus dem Dorf. Weil aber der erfahrene Techniker zum Funktionieren der Wasserversorgung dringend gebraucht wurde, holte man ihn „wegen der Wasserleitung zulegst wieder alhir“ zurück. So ist es ins Gerichtsprotokoll aufgenommen worden. Trotz des Zaubereiverdachts wurde der Wartungstechniker fast drei Jahrzehnte lang wieder „toleriert“. Dann aber geriet Gert im Jahr 1630 erneut in einen Hexenprozess. Die als Hexe angeklagte Gölcke Schweins beschuldigte den Wassermeister, mit ihr zusammen ein verheerendes Unwetter mit starkem Regen gezaubert zu haben.
Gert Nüthen und Gölcke Schweins wurden zum Tode verurteilt.